Das Sozialgericht Nürnberg stellt fest, dass die Beschränkung auf 50€ Bargeld das Existenzminimum der Klägerin bedroht. Ein zweites Gericht hat damit den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz für nichtig erklärt. Die Grundrechte gelten! Wir verschwenden Zeit und Geld für Werfassungswidrigkeiten
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