Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Klimaaktivisten aus Bayern haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) erhoben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll erneut klären, welche Befugnisse die Inlandsgeheimdienste haben dürfen und welche nicht.
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